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   VGH Bayern, 18.11.2002 - 4 ZB 02.2328   

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VGH Bayern, 18.11.2002 - 4 ZB 02.2328 (https://dejure.org/2002,61812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.11.2002 - 4 ZB 02.2328 (https://dejure.org/2002,61812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. November 2002 - 4 ZB 02.2328 (https://dejure.org/2002,61812)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG München, 29.03.2012 - M 10 K 10.6135

    Gewerbesteuerhaftung; verdeckte Gewinnausschüttung; Einwand fehlender Mittel der

    4.2 Verletzt der Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, handelt er in der Regel vorsätzlich, jedenfalls aber grob fahrlässig (BayVGH vom 18.11.2002 Az. 4 ZB 02.2328).
  • VG München, 02.05.2011 - M 10 S 10.6279

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Organschaftsvertrag; Beweislast

    Verletzt ein Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, so handelt er in der Regel vorsätzlich, jedenfalls aber grob fahrlässig (BayVGH vom 18.11.2002 Az. 4 ZB 02.2328 ).
  • VG München, 05.05.2011 - M 10 K 10.1412

    Gewerbesteuer; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende Mittel;

    Verletzt ein Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, so handelt er in der Regel vorsätzlich, jedenfalls aber grob fahrlässig (BayVGH v. 18.11.2002 Az. 4 ZB 02.2328 ).
  • VG München, 30.09.2010 - M 10 K 09.5582

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH

    Verletzt der Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, so handelt er in der Regel vorsätzlich (vgl. VG München v. 18.12.2007 Az. M 10 S 07.3710 ), jedenfalls aber grob fahrlässig (BayVGH v. 18.11.2002 Az. 4 ZB 02.2328 ).
  • VG München, 24.03.2014 - M 10 K 13.5971

    Gewerbesteuerhaftung; Beweislast für fehlende Mittel; Prozesskostenhilfe

    Verletzt ein Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, so handelt er in der Regel vorsätzlich, jedenfalls aber grobfahrlässig (BayVGH, B.v. 18.11.2002 - 4 ZB 02.2328 - juris).
  • VG München, 24.03.2014 - M 10 S 13.5972

    Gewerbesteuerhaftung; Beweislast für fehlende Mittel; Prozesskostenhilfe

    Verletzt ein Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, so handelt er in der Regel vorsätzlich, jedenfalls aber grobfahrlässig (BayVGH, B.v. 18.11.2002 - 4 ZB 02.2328 - juris).
  • VG München, 24.06.2010 - M 10 S 10.336

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Zurechenbarkeit eines

    Verletzt der Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, so handelt er in der Regel vorsätzlich (vgl. VG München, Beschluss v. 18.12.2007, Az.: M 10 S 07.3710), jedenfalls aber grob fahrlässig (BayVGH, Beschluss v. 18.11.2002, Az.: 4 ZB 02.2328).
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