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VGH Bayern, 18.11.2002 - 4 ZB 02.2328 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VG München, 29.03.2012 - M 10 K 10.6135
Gewerbesteuerhaftung; verdeckte Gewinnausschüttung; Einwand fehlender Mittel der …
4.2 Verletzt der Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, handelt er in der Regel vorsätzlich, jedenfalls aber grob fahrlässig (BayVGH vom 18.11.2002 Az. 4 ZB 02.2328). - VG München, 02.05.2011 - M 10 S 10.6279
Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Organschaftsvertrag; Beweislast …
Verletzt ein Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, so handelt er in der Regel vorsätzlich, jedenfalls aber grob fahrlässig (BayVGH vom 18.11.2002 Az. 4 ZB 02.2328 ). - VG München, 05.05.2011 - M 10 K 10.1412
Gewerbesteuer; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende Mittel; …
Verletzt ein Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, so handelt er in der Regel vorsätzlich, jedenfalls aber grob fahrlässig (BayVGH v. 18.11.2002 Az. 4 ZB 02.2328 ).
- VG München, 30.09.2010 - M 10 K 09.5582
Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH
Verletzt der Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, so handelt er in der Regel vorsätzlich (vgl. VG München v. 18.12.2007 Az. M 10 S 07.3710 ), jedenfalls aber grob fahrlässig (BayVGH v. 18.11.2002 Az. 4 ZB 02.2328 ). - VG München, 24.03.2014 - M 10 K 13.5971
Gewerbesteuerhaftung; Beweislast für fehlende Mittel; Prozesskostenhilfe …
Verletzt ein Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, so handelt er in der Regel vorsätzlich, jedenfalls aber grobfahrlässig (BayVGH, B.v. 18.11.2002 - 4 ZB 02.2328 - juris). - VG München, 24.03.2014 - M 10 S 13.5972
Gewerbesteuerhaftung; Beweislast für fehlende Mittel; Prozesskostenhilfe …
Verletzt ein Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, so handelt er in der Regel vorsätzlich, jedenfalls aber grobfahrlässig (BayVGH, B.v. 18.11.2002 - 4 ZB 02.2328 - juris). - VG München, 24.06.2010 - M 10 S 10.336
Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Zurechenbarkeit eines …
Verletzt der Geschäftsführer die Pflicht, fällige Steuern fristgerecht zu entrichten, so handelt er in der Regel vorsätzlich (vgl. VG München, Beschluss v. 18.12.2007, Az.: M 10 S 07.3710), jedenfalls aber grob fahrlässig (BayVGH, Beschluss v. 18.11.2002, Az.: 4 ZB 02.2328).